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Eventagentur und mobile Locations

 

Meeting-Zelte

 

Niederlassung Speyer

Inhaber/Geschäftsführer: Hilbert Thomas ( Handwerksmeister )

Geschäftsstelle: Am Flugplatz 4, 67346 Speyer

Tel 1: 06232-120 4312  Mobil: 0176 20000 619

Fax: 06232-684 94 21

Niederlassung Frankfurt

Severusstraße 89
60439 Frankfurt am Main

Nutzungsbedingungen
Willkommen auf der Meeting-Zelte Website ("Website"). Durch das Zugreifen auf diese Website erklären Sie sich mit den unten stehenden Allgemeinen Bedingungen ("Bedingungen") einverstanden. Bitte verwenden Sie diese Website nicht, wenn Sie nicht allen Bedingungen zustimmen. Meeting-Zelte kann die Bedingungen in angemessenen Abständen durch das Aktualisieren dieser Webseite ändern oder überarbeiten. Ihre weitere Nutzung unserer Website nach einer solchen Modifizierung gilt als Annahme Ihrerseits und Einverständniserklärung mit den veränderten Bedingungen. Falls Sie eine dieser Änderungen nicht anerkennen können, stellen Sie die Nutzung unserer Website bitte ein.

Datenschutz

Zu unseren Grundsätzen gehört es, die Privatsphäre der Personen, die diese Site besuchen oder uns ihre Meinung mitteilen, zu respektieren.

Sonstige Bestimmungen
Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen in Der Bundesrepublik Deutschland und müssen entsprechend interpretiert werden, ohne Beachtung der Prinzipien des Kollisionsrechts. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen gesetzwidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung als trennbar von diesen Bedingungen und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Diese Bedingungen sind wirksam solange sie nicht oder bis sie von Meeting-Zelte aufgehoben werden.


LOGO und DESIGN by Lara Hilbert


Messe AGBs Cats & Dogs die Tiermesse


§ 1 Standzuteilung


Die Firma Meeting-Zelte teilt
den Stand unter Berücksichtigung des
Themas und der Gliederung der
jeweiligen Veranstaltung sowie der zur
Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu.
Standwünsche werden nach Möglichkeit
berücksichtigt.

Der Aussteller muss in Kauf nehmen, das
sich bei Beginn der Veranstaltung die
Lage der übrigen Stände gegenüber dem
Zeitpunkt der Zulassung verändern kann.
Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
Ein Austausch des zugeteilten Standes
mit einem anderen Aussteller sowie eine
teilweise oder vollständigen Überlassung
des Standes an Dritte ist ohne entsprechende
Vereinbarung mit der Firma Meeting-Zelte nicht gestattet.


§ 2 Werbung


Werbung aller Art ist nur innerhalb des
vom Aussteller gemieteten Standes für
die eigene Firma des Ausstellers und nur
für die von ihr hergestellten oder
vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt.
Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder
Filmvorführungen sowie Showeinlagen
bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
mit der Firma Meeting-Zelte.
Das Gleiche gilt für die Verwendung
anderer Geräte und Einrichtungen, durch
die auf optische und akustische Weise
eine gesteigerte Werbewirkung erzielt
werden soll. Politische Werbung ist
grundsätzlich unzulässig.

§ 3 Parkplätze, Zufahrt


Parkplatzwünsche des Ausstellers auf
dem Ausstellungsgelände werden nach
Möglichkeit berücksichtigt.

Ein Anspruch
auf einen Parkplatz besteht nicht.
Zufahrt zum
Ausstellungsgelände
während der Veranstaltung haben
Fahrzeuge die nicht über eine Genehmigung
verfügen, keine Einfahrtsberechtigung
in das Innengelände.
Die Anlieferung von Waren und Ähnliches ist
in den Teilnahmebedingungen geregelt.

§ 4 Abbauzeiten


Die Stände dürfen erst
nach Schluss der Veranstaltung geräumt
werden.

Die Dauer der Abbauzeit
(Abbauende) ist unbedingt einzuhalten.
Nach Ablauf der Abbauzeit ist die
Firma Meeting-Zelte berechtigt, den
Abbau sowie den Abtransport und
Einlagerung von Ausstellungsgütern auf
Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder
vornehmen zu lassen.

Eine Haftung für
Verluste oder Beschädigung des Ausstellungsgutes
wird von der Firma Meeting-Zelte nur im Falle von
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen.
Für die entstandenen Kosten
steht ihr ein Pfandrecht zu.
Der Stand muss während der gesamten
Dauer der Messe oder Ausstellung zu
dem festgesetzten Öffnungszeit ordnungsgemäß
ausgestattet und mit
fachkundigen Personal besetzt sein.
Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen
die obengenannten Vorschriften kann die Firma Meeting-Zelte
nach erfolgloser mündlicher Abmahnung
eine Vertragsstrafe in Höhe von
500.00 Euro pro Tag geltend machen.
Die Firma Meeting-Zelte haftet nicht für verlorengegangenen Gewinn der Aussteller wegen mangelnder Messebesucher.
Jeder Aussteller ist verpflichtet Werbung in eigener Sache zu betreiben.
Werbung wie in den Anmeldeunterlagen beschrieben erfolgte durch die Firma Meeting-Zelte.
Muss die Firma Meeting-Zelte aufgrund des Eintritts höherer Gewalt
eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller
keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

§ 5 Ausstellermappe


Die Ausstellermappe, die über
alles Wissenswerte hinsichtlich Technischer
Richtlinien, des technischen
Ausstattungsstandards, Installationen,
Standbau.- Gestaltung und – Ausstattung
sowie weitere Messedienste, Versicherungen,
Öffentlichkeitsarbeit, Katalog,
Zimmerbestellungen und sonstiger
Dienstleistungen informiert und die
erforderlichen Formulare enthält, wird
allen Ausstellern in gedruckter Form bzw.
im Internet zur Verfügung gestellt.

§ 6 Allgemeine Aufsicht, Reinigung


Die Bewachung der Hallen erfolgt
durch die Firma Meeting-Zelte
sofern es sich um mehrtägige Messen
handelt.
Für Schäden haftet sie nur im
Falle grober Fahrlässigkeit.
Für die Bewachung des Messestandes hat der
Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen,
Schäden durch einen geeigneten
Versicherungsschutz abzuwenden. Zur
Nachtzeit sind wertvolle. Leicht zu
entfernende Gegenstände unter
Verschluss zu halten. Privatwächter zur
Bewachung der Stände dürfen nur nach
schriftlicher Vereinbarung mit der Firma Meeting-Zelte eingesetzt werden.
Die Firma Meeting-Zelte
sorgt für die allgemeine Reinigung des
Geländes und der Hallengänge. Die
Reinigung des Standes obliegt dem
Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung
der Veranstaltung beendet sein.

§ 7 Höhere Gewalt / Ausfall


Bei Ausfall oder Absage mangels Ausstellerteilnehmer der Veranstaltung, kann die Firma Meeting-Zelte
aufgrund eines Umstandes, den weder sie
noch die Aussteller zu vertreten hat, die
Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt
der Anspruch auf die Standmiete.
Gezahlte Standmieten werden dann dem jeweiligen Aussteller erstattet. Für alle anderen entstandenen Unkosten haftet der jeweilige Aussteller selbst.
Die Firma Meeting-Zelte ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist
Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller
seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht
teilnimmt.
Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine
anderweitige Vermietung es Standes,
behält sich die Firma Meeting-Zelte gegen den Erstmieter
einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in
Höhe von 25 % der in Rechnung
gestellten Standmiete.

Dem Aussteller bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass diese Kosten nicht
oder nicht in dieser Höhe entstanden
sind. Die Geltendmachung weitergehender
Ansprüche bleibt vorbehalten.

§ 8 Technische Installationen


Die Versorgung mit Strom, Internet( Wlan )sowie sonstigen Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die Firma Meeting-Zelte.

§ 9 Datenschutzrechtliche Bestimmungen


Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden,
das die Firma Meeting-Zelte personenbezogenen
Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz –
auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung zu geschäftlichen Zwecke
speichert, verarbeitet oder weiterleitet,
soweit dies für die Zwecke der Firma Meeting-Zelte
verbundenen Unternehmen erforderlich ist
oder ein sonstiges berechtigtes Interesse
besteht.

§ 10 Schriftform


Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages
sowie Nebenabmachungen
sind nur dann rechtsverbindlich,
wenn sie von der Firma Meeting-Zelte
schriftlich bestätigt wurden.


Erfüllungsort ist Hockenheim. Ist der
Beklagte Kaufmann oder einen juristische
Person des öffentlichen Rechts oder hat
der Beklagte keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand
nach Wahl des Klägers Speyer
oder allgemeine Gerichtsstand des Beklagten.

§ 12 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Teilnahmebedingungen unwirksam sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen
Regelungen dadurch nicht berührt.

Eventagentur und mobile Locations: Meeting-Zelte
Inhaber/Geschäftsführer: Hilbert Thomas ( Handwerksmeister )
Geschäftsstelle: Am Flugplatz 4, 67346 Speyer
Tel 1: 06232-120 4313  Tel 2: 06232-120 4314  Mobil: 0176 20000 619 Fax: 06232-684 94 21


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